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Anträge von Hochschulen
Österreichische Hochschulen können Anträge für die Prüfung der einzelnen Krierien für das Zertifikat "Certified OER Higher Education Institution" und auch Anträge zur Akkreditierung eines OER-Weiterbildungskonzept stellen. Die Anmeldung wird zukünftig per Webformular stattfinden, bis dahin wird Ihnen ein PDF-Formular zur Verfügung gestellt (bei sandra.schoen@fnmat.at). Die Prüfung selbst erfolgt durch den Beirat ausschließlich an Hand der zugesendeten Unterlagen und ggf. der Angaben auf der Website der Hochschule.
Die Anmeldung per Webformular ist ab ca. 30. Mai 2024 möglich. Für die nächste Sitzung des unabhängigen Beirats der OER-Zertifizierung gilt dabei folgende Frist.
9. September 2024
Die Einreichfrist für die darauffolgende Sitzung ist vorr. im Jänner 2025.
Anträge von Personen
Anträge auf Ausstellung des Personenzertifikats "OER Practitioner | OER-Praktiker:in" können jederzeit gestellt werden. Die Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem Weiterbildungsanbieter, sofern sein Angebot akkreditiert wurde. Bitte beachten Sie hierbei eine erfahrungsgemäße Bearbeitungszeit von etwa
1 bis 3 Wochen.
Eingänge und Anträge werden immer in der Reihenfolge des Eingangs behandelt und bearbeitet.
[NUR FÜR TESTZWECKE!]
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