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Anträge von Hochschulen

Österreichische Hochschulen können Anträge für die Prüfung der einzelnen Krierien für das Zertifikat "Certified OER Higher Education Institution" und auch Anträge zur Akkreditierung eines OER-Weiterbildungskonzept stellen. Die Anmeldung wird zukünftig per Webformular stattfinden, bis dahin wird Ihnen ein PDF-Formular zur Verfügung gestellt (bei sandra.schoen@fnmat.at). Die Prüfung selbst erfolgt durch den Beirat ausschließlich an Hand der zugesendeten Unterlagen und ggf. der Angaben auf der Website der Hochschule.

 

Für die nächste Sitzung des unabhängigen Beirats der OER-Zertifizierung gilt dabei folgende Frist:

 

16. August 2023

 

Die Einreichfrist für die darauf folgende Sitzung im Frühjahr 2024 ist der 15. Jänner 2024.

 

Anträge von Personen

Anträge auf Ausstellung des Personenzertifikats "OER Practitioner | OER-Praktiker:in" können jederzeit gestellt werden. Die Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem Weiterbildungsanbieter, sofern sein Angebot akkreditiert wurde. Bitte beachten Sie hierbei eine erfahrungsgemäße Bearbeitungszeit von etwa

 

3 bis 4 Wochen.

 

Wir sind bemüht, alle Anfragen und Anträge während der Projektlaufzeit zu bearbeiten und zu prüfen, wir können dies aber nur vorbehaltlich der konkreten Auslastung  gewährleisten. Eingänge und Anträge werden immer in der Reihenfolge des Eingangs behandelt und bearbeitet.

 

 

 

 


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