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Anträge von Hochschulen
Österreichische Hochschulen können Anträge für die Prüfung der einzelnen Kriterien für das Zertifikat "Certified OER Higher Education Institution" und auch Anträge zur Akkreditierung eines OER-Weiterbildungskonzepts stellen.
Für die Antragstellung zur nächsten Sitzung des unabhängigen Beirats der OER-Zertifizierung gilt dabei folgende Frist.
9. September 2024
Die Einreichfrist für die darauffolgende Sitzung ist voraussichtlich im Jänner 2025.
Die Antragstellung von Hochschulen erfolgt auf dieser Website im Profil der Hochschule. Vor der erstmaligen Nutzung ist dazu eine Registrierung notwendig. Bitte beachten Sie, dass für jede Hochschule nur eine E-Mail-Adresse genutzt werden kann. Bitte melden Sie sich später mit dem Zugang Ihrer Hochschule an (rechts oben über "Login"). Sie können dort jederzeit ein neues Passwort beantragen. Ein Manual für die Registrierung und das Hochschulprofil ist hier erhältlich Bei Schwierigkeiten oder Fragen genügt eine kurze E-Mail an info@oer-zertifikat.at.
Anträge von Personen
Anträge auf Ausstellung des Personenzertifikats "OER Practitioner | OER-Praktiker:in" können jederzeit gestellt werden. Dafür ist die erfolgreiche Teilnahme an einer akkreditierten Weiterbildung notwendig.
Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen und auch von der Weiterbildungseinrichtung zu signieren. Häufig stellen die Weiterbildungseinrichtungen das vorausgefüllte Antragsformular allen Teilnehmer:innen nach erfolgreichem Abschluss zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Weiterbildungsanbieter über das Vorgehen. Für internationale Teilnehmer:innen gibt es auch eine englische Version des Antrags. Personen, die die englische Version nutzen erhalten auch ein Zertifikat in englischer Sprache. Nach Antragseingang bei fnma liegt die erfahrungsgemäße Bearbeitungszeit bei etwa
1 bis 3 Wochen.
Eingänge und Anträge werden immer in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.