Zertifizierung von Personen
Zertifizierung von Personen
Personen können das Zertifikat “OER Practitioner | OER-Praktiker:in” erhalten, wenn sie an einer durch fnma akkreditieren Weiterbildung zu OER teilgenommen haben.
Der Antrag dazu kann jederzeit gestellt werden, wir arbeiten an einer technisch unterstützen Variante - sie wird für Sommer 2023 erwartet.
Bei der Anmeldung wird für jede Person eine Hochschule angegeben bzw. als Herkunftshochschule genannt. Nur dieser Hochschule kann das Zertifikat für Personen beim Zertifikat für Hochschulen angerechnet werden. Antragsteller:innen werden darauf hingewiesen, dass das in der Regel die Hochschule ist, die die Weiterbildung für das eigene Personal anbietet oder die Weiterbildung an einer anderen Einrichtung unterstützt (z.B. finanziell); ggf. kann bei Beschäftigungen an mehreren Hochschulen zudem erwogen werden, in welchem Umfang die Tätigkeit für eine Hochschule erfolgt. Die entsprechende Angabe der Herkunftshochschule obliegt den Personen, im Zweifel erfolgt die Zuordnung über die von der Person angegebenen beruflichen E-Mail-Adresse.