Akkreditierung von Weiterbildung
Akkreditierung von Weiterbildung
Hochschulen können ihre Weiterbildungskonzepte akkreditieren lassen: Dann steht allen Teilnehmer:innen die Möglichkeit offen, das Zertifikat "OER Practitioner | OER-Praktiker:in" zu erhalten. Damit können Einzelpersonen und auch die Hochschulen als Arbeitgeber zeigen, dass sie über OER-Expertise verfügen.
Für die Zertifizierung von Personen ist vorgesehen, dass “eine Person eine Anzahl von drei OER-Objekten als Autorin bzw. Autor nachweislich erstellt und publiziert hat und die/der Lehrende die Absolvierung einer OER-Weiterbildungsmaßnahme nachweist”. Die Weiterbildung muss dabei einen Umfang von mindestens einem EC umfassen (etwa 25 Stunden). Dies gilt inklusive der Erstellung von drei OER. Bestandteil der Weiterbildung muss zudem die erfolgreiche Teilnahme am MOOC zu OER auf der Plattform iMooX sein.
Ergänzend dazu wurde im Projekt OEAA mit dem öibf ein Kompetenzprofil für Absolvent:innen der Weiterbildung formuliert:
Der:Die Zertifikatsträger:in kann selbstständig, eigenverantwortlich und unter Berücksichtigung seines:ihres professionellen disziplinären und didaktischen Fachwissens offen lizenzierte Bildungsressourcen (OER) finden, erstellen, überarbeiten, neu zusammenstellen und veröffentlichen.
Die Lernergebnisse auf Kurs- bzw. Modulebene sind dabei:
Die Weiterbildungen bzw. das Weiterbildungskonzept müssen diese Anforderungen erfüllen, wenn die Teilnehmer:innen das fnma-Zertifikat “OER Practitioner | OER-Praktiker:in” erhalten sollen.
Die Hochschulen werden bei der Anmeldung gebeten, ein Konzept der Weiterbildung vorzulegen, in dem die folgenden Aspekte ausgeführt und berücksichtigt werden:
Der Beirat wird gebeten, auf Antrag der Weiterbildungsanbieter die Prüfung des Weiterbildungskonzepts vorzunehmen.
Im Sinne eines transparenten und offenen Verfahrens und Austauschs rund um die OER-Weiterbildung und OER-Zertifizierung freuen wir uns über alle Konzepte, die öffentlich zugänglich gemacht werden und ggf. auch offen lizenziert wurden. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass eine Übernahme oder Kopie keine Garantie sein muss, dass der Beirat eine Akkreditierung vornimmt.
Wir verweisen an dieser Stelle auch gerne auf weitere veröffentlichte akkreditierte Weiterbildungskonzepte.