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hochschulzertifizierung

Das OER-Zertifikat für Hochschulen

Hochschulen, die sich um das Zertifikat “Certified OER Higher Education Institution” bemühen möchten, können einen Antrag auf Prüfung eines einzelnen Kriterium oder auch mehrerer Kriterien durch einen unabhängigen Beirat stellen.

 

Drei Kriterien für das Zertifikat

 

Die Kriterien sind dabei:

  • (A) Die Hochschule verfügt über ein OER-Qualifizierungsangebot und bekennt sich öffentlich und strategisch zu offenen Bildungsressourcen (OER).
  • (B) Die Hochschule bietet ein eigenes OER-Repositorium oder eine geeignete Verbundlösung in Kooperation mit anderen Hochschulen an, wo OER auffindbar veröffentlicht werden können.
  • (C) Die Hochschule verfügt über eine definierte Anzahl von OER-zertifizierten Mitarbeiter:innen. Die Anzahl der notwendigen Mitarbeiter:innen mit dem Zertifikat richtet sich nach der Anzahl der Studierenden.

Zur Antragstellung

Kriterium A

Vorhandensein einer OER-Strategie und Angebot einer Weiterbildung zu OER

Kriterium

Die Hochschule verfügt über ein OER-Qualifizierungsangebot und bekennt sich öffentlich und strategisch zu offenen Bildungsressourcen (OER).

Unterlagen

Die Unterlagen müssen

  1. die OER-Strategie (z.B. URL, Screenshot) und
  2. einen Nachweis des Weiterbildungsangebots umfassen. Achtung: Es muss sich nicht um Weiterbildungsangebote handeln, die für das Personenzertifikat "OER Practitioner | OER-Praktiker:in" akkreditiert wurden.

 

Die Prüfung des Kriteriums

 

Es gibt ein öffentlich zugängliches Dokument der Hochschule, in dem die Hochschule

  1. dem Personal die Erstellung von OER empfiehlt und
  2. OER im Sinne der UNESCO-Empfehlung (2019) als Bildungsressourcen unter offener Lizenz (CC BY, CC BY-SA, CC 0) verstanden werden und
  3. zumindest Ansprechpartner (verantwortliche Stelle oder Person) für OER nennt und Fortbildungen zu OER ankündigt.

Als nicht hinreichend werden Hinweise auf einzelne OER-Initiativen und OER-Projekte der Hochschule oder die Nennung solcher Vorhaben in Entwicklungsplänen oder Leistungsvereinbarungen betrachtet.

 

Folgende Empfehlungen für die Gestaltung der OER-Policy werden vom Beirat gegeben:

 

  • Explizite Nennung von offenen Lizenzen auch in der Definition von OER (Eingangs im Dokument) Nennung von CC 0 Nennung einer aktuellen Lizenzversion (4.0 statt 3.0),
  • Expliziter Verweis auf eine UNESCO-Definition von OER (z.B. aus Recommendation oder Declaration)
  • Die Nutzung einer offenen Lizenz für die OER-Policy Die Nennung von Ansprechpartner:innen sollte explizit erfolgen, am besten mit einer konkreten Kontaktmöglichkeit (wie z.B. in der OER-Policy von Edinburgh)
  • Die Strategie richtet sich an alle Angehörigen (Mitarbeiterinnen und Studierende)

 

 

Kriterium B

Verfügbarkeit eines OER-Repositoriums

Kriterium

Die Hochschule bietet ein eigenes OER-Repositorium oder eine geeignete Verbundlösung in Kooperation mit anderen Hochschulen an, wo OER auffindbar veröffentlicht werden können.

 

Unterlagen

Die Hochschulen werden bei der Anmeldung gebeten, einen Link zum OER-Repositorium und ggf. weitere Unterlagen dazu (z.B. Kooperationsabkommen, Metadaten-Konzept) beizulegen.

 

Die Prüfung des Kriteriums

Die folgenden Ausführungen orientieren sich am Verständnis von Marín & Villar-Onrubia (2022): Demnach ist ein OER-Repositorium eine Website, die dazu dient, große Sammlungen von OER dank detaillierter Metadaten strukturiert zu speichern.


Das OER-Repositorium bzw. die Verbundlösung sollte demnach alle folgenden Kriterien erfüllen (Minimalanforderung):

  • Es handelt sich um eine Website, auf der eine große Sammlung von OER, also (auch) Lernressourcen mit offener Lizenzierung, d.h. solche, die mit den Creative-Commons-Lizenzen CC0, CC BY bzw. CC BY-SA gespeichert werden kann.
  • Diese Website und die OER sind weltweit zugänglich.
  • Diese Lernressourcen können entweder digitale Objekte oder Verweise auf digitale Objekte sein.
  • Zur Beschreibung der digitalen Objekte werden strukturierte Metadaten verwendet, z.B. im Hinblick auf das Thema, die Art der Ressource oder die Zielgruppe.
  • Die digitalen Objekte müssen dauerhaft eindeutig referenzierbar sein (z.B. Persistent Identifier)
  • Angehörige der Hochschule können bei dem System, ggf. unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. einer Schulung), OER veröffentlichen.
  • Das Repositorium muss über eine Suchfunktion verfügen.
  • Das OER-Repositorium ist produktiv im Einsatz und wird genutzt.
  • Das Repositorium muss seine Metadaten in klar definierter Form über eine Schnittstelle zur Verfügung stellen.
  • Das Repositorium muss in institutionelle Abläufe eingebettet sein. Dafür müssen folgende Punkte konzeptuell abgeklärt sein: Es gibt einen definierten, niederschwelligen Publikationsprozess, Publikationsrichtlinien, Datenmanagementplan, Richtlinien und Prozesse zur etwaigen Löschung von Inhalten sowie ein Konzept für den dauerhaften Betrieb des Repositoriums (über etwaige Projektlaufzeiten hinaus).

Bei Verbundlösungen:

 

Im Falle einer Verbundlösung muss ein entsprechendes Kooperationsabkommen vorgelegt werden oder anderweitig nachgewiesen werden, dass Mitarbeiter:innen grundsätzlich das OER-Repositorium nutzen können.

Wünschenswert ist, dass das OER-Repositorium bzw. die Verbundlösung darüber hinaus folgende Kriterien erfüllt:

  • Die verwendeten Metadaten  schließen an gängige Standards für Bildungsressourcen an.
  • Eine langfristige Archivierung der Daten findet statt.
  • Das Repositorium sollte über eine Filterfunktion verfügen, die eine Auswahl und Darstellung der Treffer nach unterschiedlichen Lizenzen (und ggf. weiteren Kriterien wie Format) ermöglicht.

Im Sinne der Weiterentwicklung der österreichischen OER-Infrastruktur wird angestrebt, dass die OER-Repositorien aller österreichischer Hochschulen bzw. die von österreichischen Hochschulen genutzt werden, auch an den OERhub.at angebunden werden (können).
 

Kriterium C

Zahl von Mitarbeiter:innen mit fnma-Zertifikat 'OER practitioner | OER-Praktiker:in'

Kriterium

Die Hochschule verfügt über eine definierte Anzahl von OER-zertifizierten Mitarbeiter:innen. Die Anzahl der notwendigen Mitarbeiter:innen mit dem Zertifikat richtet sich nach der Anzahl der Studierenden und ist folgendermaßen festgelegt:

  • Hochschule mit weniger als 1.000 Studierenden: 5 Mitarbeiter:innen mit dem Zertifikat "OER Practitioner | OER-Praktiker:in"
  • Hochschule mit mindestens 1.000 und weniger als 3.000 Studierenden:  10 Mitarbeiter:innen mit dem Zertifikat "OER Practitioner | OER-Praktiker:in"
  • Hochschule mit mindestens 3.000 und weniger als 5.000 Studierenden: 20 Mitarbeiter:innen mit dem Zertifikat "OER Practitioner | OER-Praktiker:in"
  • Hochschule mit 5.000 und mehr Studierenden: 40 Mitarbeiter:innen mit dem Zertifikat "OER Practitioner | OER-Praktiker:in"

Unterlagen

Liste aller Personen mit dem Zertifikat "OER practitioner | OER Praktiker:in", die als Herkunftshochschule die antragstellende Hochschule angegeben haben und Mitarbeiter:innen der Hochschule sind. Sie können dazu die Tabelle verwenden, die in Ihrem Hochschulprofil zur Verfügung gestellt wird ("Personenzertifikate", "Export")

 

Die Prüfung des Kriteriums

Bei der Zählung der notwendigen Nachweise von OER-Zertifikaten von Mitarbeiter:innen sind für eine Hochschule nur solche gültig, in denen sie als Herkunftshochschule genannt wird.

 

Anmerkung

Hochschulen, die für das Zertifikat  “Certified OER Higher Education Institution” eine bestimmte Zahl von OER-Zertifikaten von Personen (“OER Practitioner | OER-Praktiker:in”)  erreichen möchten,

  • können eine den Anforderungen der Kriterien von fnma entsprechende eigene Weiterbildung zu OER entwickeln, anbieten und das Weiterbildungskonzept durch den unabhängigen OER-Beirat von fnma akkreditieren lassen und für die eigenen Mitarbeiter:innen (auch für Externe) anbieten
  • oder ihre Mitarbeiter:innen an einer akkreditierten Weiterbildung anderer Hochschulen oder Einrichtungen teilnehmen lassen.

 

 

 

Ergebnis der Prüfung

Es gibt drei Möglichkeiten der Ergebnisse für die Prüfung aller Kriterien:

  • negativ: Ablehnung mit Begründung inkl. Einladung zur Neueinreichung
  • positiv mit Vorbehalt: Zustimmung mit Hinweisen auf notwendige Überarbeitungen bzw. offene Fragen zur Bewerbung.
  • positiv: Zustimmung

Wenn keine vorbehaltslose positive Prüfung vorliegt, wird vom Beirat festgelegt, wie die Prüfung der Änderungen erfolgt. Wenn die Prüfung positiv ohne Vorbehalt abgeschlossen wurde, erhalten die Antragsteller eine entsprechende Bescheinigung bzw. ggf. das Zertifikat “Certified OER higher education institution”.

 

 

Kosten

Das Angebot der OER-Zertifizierung richtet sich an österreichische Hochschulen und ihre Angehörigen. Durch die Förderung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden bis 12/2025 für die Prüfung von Anträgen dieser Zielgruppe keine Gebühren fällig.

 

 


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